Wussten Sie, dass man mit dem Bau einer Terrassenüberdachung Steuern sparen kann? Die Montagekosten für den Bau einer Terrassenüberdachung können in der Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Maximal werden 6.000 Euro Arbeitslohn pro Jahr berücksichtigt. Steuerzahler können 20% des Arbeitslohnes von der Einkommensteuer direkt abziehen. Voraussetzungen: Der Arbeitslohn muss in der Rechnung ausgewiesen sein. Die Rechnung muss bargeldlos (z.B. durch Überweisung) beglichen worden sein. Die Arbeiten dürfen nur innerhalb des eigenen Grundstückes erfolgen. Und es darf sich nicht um einen Neubau handeln.